Beaver surft.
Heute: Gut zu wissen.
Wenn dich jemand mit einem Döner bewirft, erfüllt dies nicht den Tatbestand der Beleidigung.
Man müsste also eher versuchen, auf Körperverletzung zu klagen.
Quelle: spiegel.de
Wenn dich jemand mit einem Döner bewirft, erfüllt dies nicht den Tatbestand der Beleidigung.
Man müsste also eher versuchen, auf Körperverletzung zu klagen.
Quelle: spiegel.de
1 Kommentare:
Am/um 8. April 2008 um 02:06 , Anonym meinte...
Was ist mit anderen Gerichten (also Essen, nicht die Justiz)? Darf man die auch ungestraft werfen?
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