Dienstag, 8. April 2008

Beaver surft.

Heute: Gut zu wissen.

Wenn dich jemand mit einem Döner bewirft, erfüllt dies nicht den Tatbestand der Beleidigung.
Man müsste also eher versuchen, auf Körperverletzung zu klagen.

Quelle: spiegel.de

1 Kommentare:

  • Am/um 8. April 2008 um 02:06 , Anonymous Anonym meinte...

    Was ist mit anderen Gerichten (also Essen, nicht die Justiz)? Darf man die auch ungestraft werfen?

     

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